Hauptstraße 69   52499 Baesweiler-Setterich   +49 (0) 2401 608948               Maarstraße 11   52499 Baesweiler   Tel. +49 (0) 2401 8016791

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Besonderheiten

BESONDERHEITEN

Aschenverstreuung


Die Aschenverstreuung stellt eine der individuellen Bestattungsformen dar. Soll die Asche innerhalb Deutschlands zur Ausstreuung gebracht werden ist eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen unumgänglich. Das bedeutet im Klartext: 

OHNE SCHRIFTLICHE VERFÜGUNG WIRD ES INNERHALB VON DEUTSCHLAND KEINE ASCHENVERSTREUUNG AUF EINEM FRIEDHOF GEBEN KÖNNEN!!!


Anders stellt sich die Situation in den benachbarten Niederlanden dar. Hierzu informieren wir Sie sehr gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.


Schweizer Naturbestattung


Die Bestattungsform im Rahmen einer Schweizer Naturbestattung ist geprägt von vielen individuellen Unterpunkten und zahlreichen Besonderheiten. Von daher bitten wir um Verständnis, dass wir dieses Thema ausschließlich im persönlichen Gespräch besprechen können.

Anonyme Bestattung


Die anonyme Beerdigung ist hier in unserer Region sowohl als Erd- wie auch als Feuerbestattung möglich.


Die Handhabung in der Praxis wird seitens der Städte und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. In einigen Städten ist es möglich, dass Angehörige nach der regulären Trauerfeier bei der Beisetzung anwesend sind, in anderen Städten wiederum ist die Anwesenheit bei der Beisetzung nicht erwünscht.


Wie anonyme Bestattungen in Ihrer Stadt gehandhabt werden, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.


"Sozialamtsbestattungen"


Bei den sog. "Sozialamtsbestattungen" geht es darum, Menschen mit wenig oder gar keinem finanziellen Backround eine würdevolle und angemessene Bestattung zu gewähren. Im Amtsdeutsch wird dafür der Begriff sozialhilferechtlicher Mindeststandard verwendet. Entgegen der Annahme vieler Menschen geht es nicht darum ob die oder der Verstorene/r über finanzielle Mittel verfügt, sondern darum ob den zur Bestattung gesetzlich verpflichteten Angehörigen die Kosten einer Bestattung zugemutet werden können. Von daher kann man im Vorfeld nie (!) sagen, ob es sich um eine sog. Sozialamtsbestattung handelt oder nicht. Hierzu ist es unabdingbar, dass ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Aufklärungs-und Beratungsgespräch stattfindet, in dem die ganz individuellen Situationen der Hinterbliebenen besprochen werden müssen. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der konkreten Fragestellungen in einem persönlichen Gespräch.


Zu diesem großen Thema und den ganzen Feinheiten die damit verbunden sind, haben wir als Mitglied im Landesverband der Bestatter die Möglichkeit auf die Vereinbarung, welche zwischen den Mitgliedsbetrieben und den Sozialämtern der StädteRegion Aachen getroffen wurde, zuzugreifen und die Inhalte konsequent umzusetzen.

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