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Was tun im Sterbefall?

WAS TUN IM STERBEFALL?


Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

 

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 

Die ganzen Wege zu Ämtern und Behörden nehmen wir Ihnen selbstverständlich gerne ab.

 

Sollte es - warum auch immer- dazu gekommen sein, dass die Polizei in die Abwicklung der Todesfeststellung mit einbezogen wurde, so wird der Verstorbene häufig " beschlagnahmt " und zunächst durch einen " Polizeibestatter " abtransportiert. In keinem Fall ist es zwingend erforderlich, dass der durch die Polizei vertraglich beauftragte Bestatter im Weiteren die Bestattung durchführt. Sie haben in jedem Fall eine - auch regionale- freie Bestatterwahl.

 

Selbstverständlich übernehmen wir alle weiteren Wege zur Organisation etwaiger Freigabepapiere bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

 


Die Frage nach dem Zeitpunkt der Information des Bestatters läßt sich ganz einfach beantworten:

 

Dann wann Sie das Gefühl haben, dass Sie Kontakt zu mir aufnehmen möchten, denn meinen Leitspruch " Egal wann und egal wo, ich bin immer für Sie da " möchte ich nicht durch die Angaben irgendwelcher Zeitfenster beeinflussen.

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